Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht

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Das allgemeine Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Grundlehren des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts, also insbesondere die Lehre von den Handlungsformen der Verwaltung, die Bestimmungen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens, die Grundprinzipien verwaltungsrechtlicher Rechtsnormen und die Verwaltungsorganisation. Zur Einführung vgl. den Artikel Verwaltungsrecht. Nicht zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehört das Verwaltungsprozessrecht.

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