Datei:DEU Neunkirchen COA.svg

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Bschreiwung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Neunkirchen
English: Coat of Arms of Neunkirchen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Silber über einer gesenkten, eingeschweiften roten Spitze, darin ein sechsspeichiges silbernes Rad, nebeneinander ein roter Bügelhelm in Seitenansicht und die nach links gewendete rote Krümme eines Äbtissinnenstabes.
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentgulessable
Daatum
Deutsch: seit 29.09.1982
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Neunkirchen besteht seit 1975 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Neunkirchen, Richelbach und Umpfenbach. Das Wappen geht auf die Geschichte dieser drei Orte ein. Der Helm steht für Umpfenbach und weist darauf hin, dass dieser Ort vor allem durch die Herrschaft verschiedener Reichsritter geprägt wurde. Besonders wichtig für den Ort waren die Freiherren von Gudenus, die den Ort 1775 erwarben und sich noch bis ins 20. Jahrhundert um Umpfenbach verdient machten. Der bekannteste Vertreter dieser Familie, Valentin Ferdinand Freiherr von Gudenus (1679 bis 1758), verfasste das bedeutende Quellenwerk zur Geschichte des Kurstaates Mainz. Der Äbtissinnenstab stellt die Beziehung von Richelsbach zum Kloster Altmünster dar. Das Kloster wurde im 8. Jahrhundert gegründet und ist seit dem 13. Jahrhundert in Richelsbach belegt. Die Gründeräbtissin Bihildis ist Kirchenpatronin in Richelbach. Das sechsspeichige Rad, das so genannte Mainzer Rad, sowie die Farben Silber und Rot erinnern an die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit des Kurfürstentums Mainz sowie an die fast vollständige mainzische Grundherrschaft in Neunkirchen.
Künstler
InfoField
Quejn [1]
Aundre Versióner

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

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