Datei:DEU Taching COA.svg

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Bschreiwung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Taching
English: of the municipality of Taching
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter rotem Schildhaupt, darin zwei silberne Wellenleisten, schräglinks geteilt von Silber und Rot, unten eine heraldische silberne Rose mit goldenem Butzen.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentgulesor
Daatum Seit 20. Nóvémber 1980
date QS:P571,+1980-11-20T00:00:00Z/7,P580,+1980-11-20T00:00:00Z/11
; SVG 28. Óktówer 2017
Provenienz
Deutsch: Das Wappen vereint Elemente, die auf die Zusammensetzung der heutigen Gemeinde Taching aus den bis 1978 selbstständigen Gemeinden Taching und Tengling hinweisen. Das Wappen des Ortsadelsgeschlechts der Tachinger, die Schräglinks-Teilung unter dem Schildhaupt, bildet die Grundlage des Gemeindewappens. Die Tachinger sind vom 12. bis zum 14. Jahrhundert vor allem als Ministerialen der Grafen von Sulzbach, dann der Erzbischöfe von Salzburg im Gemeindegebiet nachweisbar. Die heraldische Rose aus dem Stammwappen der Törring (drei Rosen) weist auf die historische Bedeutung der Grafen von Törring in Tengling hin. Die Törring waren bis 1848 Inhaber der Doppelhofmark Törring-Tengling, einem geschlossenen Niedergerichtsbezirk, dessen Hofmarksrechte schon 1328 schriftlich fixiert wurden. Die Törring traten wohl im ausgehenden 14. Jahrhundert auch das Erbe der Tachinger an; sie sind als Lehensherren von Schloss Taching (Ritterlehen Taching) von 1453 bis in das 19. Jahrhundert nachweisbar. Die zwei Wellenleisten im Schildhaupt versinnbildlichen die Lage der Gemeinde am Tachensee.
Künstler
InfoField
Original:
Ned bekannt
Vektor:
Quejn Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Gnémigung
(Weidernutzung voh derer Daatei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Wappen Deutschlands
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