Datei:DEU Tirschenreuth COA.svg

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Bschreiwung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Tirschenreuth
English: of the municipality of Tirschenreuth
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geteilt von Blau und Silber; oben über einer goldenen Zinnenmauer mit Tor und beiderseits je einem goldenen Turm die stehende goldene Figur eines Abtes mit Mitra, Krummstab und Buch; unten auf grünem Boden zwischen zwei grünen Laubbäumen ein grün gekleideter Mann, der mit einer Haue rodet.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazurecarnationorvert
Daatum Seit 1364
date QS:P571,+1364-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1364-00-00T00:00:00Z/9
; SVG 14. Óktówer 2017
Provenienz
Deutsch: Das obere Motiv des Abtes über der mit zwei Türmen beseiteten Zinnenmauer bringt zum Ausdruck, dass das städtische Gemeinwesen Tirschenreuth ganz dem Stift Waldsassen als seinem Landesherrn unterstand. Die Figur im unteren Feld, ein Turse (Riese) mit Reuthaue zwischen zwei Bäumen, redet für den Ortsnamen Tirschenreuth. Dieses Wappen geht zurück auf das mit der Verleihung der Stadtrechte durch Abt Johann V. im Jahr 1364 verliehene Siegel. Dieses Siegel ist in Abdrucken von 1364 bis 1695 überliefert. Das seit 1479 nachweisbare Sekretsiegel zeigt nur den rodenden Mann als Sinnbild für den Ortsnamen, ebenso seit 1609 auch das kleine Wappen. Im 19. Jahrhundert wurden beide Bilder meist in einem Schild vereinigt. Die ursprüngliche Tingierung des Wappens ist nicht überliefert und war bis in das 20. Jahrhundert willkürlich. Deshalb wurde das große Wappen 1966 in formaler und farblicher Hinsicht durch Genehmigung des Innenministeriums neu festgesetzt. Das kleine Stadtwappen zeigt wie das Dienstsiegel nur die untere Schildhälfte.
Künstler
InfoField
Original:
Ned bekannt
Vektor:
Quejn Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Gnémigung
(Weidernutzung voh derer Daatei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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10:22, 14. Ókt. 2017Vuaschaubuid fiad Version vom 10:22, 14. Ókt. 2017, 10:22 Uhr824 × 900 (64 KB)Chris die SeeleUser created page with UploadWizard

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