Datei:DEU Wilhelmsdorf COA.svg

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Bschreiwung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Wilhelmsdorf
English: of the municipality of Wilhelmsdorf
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geviert von Silber und Schwarz, belegt mit einem goldenen Hugenottenkreuz mit rotem Herzschild, darin ein silberner Sparren, beseitet von drei zwei zu eins gestellten silbernen Kannen.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentcélestegulesorsable
Daatum Seit 24. Juni 1982
date QS:P571,+1982-06-24T00:00:00Z/7,P580,+1982-06-24T00:00:00Z/11
; SVG 3. August 2017
Provenienz
Deutsch: Die Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth siedelten 1680 in der Wüstung des 1632 zerstörten Dorfes Unteralbach Hugenottenfamilien an, die ihre neue Heimat nach dem Sohn des Markgrafen Wilhelm nannten. Sie verließen den Ort jedoch schon wieder nach zwei Jahren, da sie von der Landwirtschaft allein nicht leben konnten. Ihnen folgten Calvinisten, die auch nicht lange blieben. Die Markgrafen übergaben den Ort 1684 dem Bankier Isaak von Buirette als Rittergut mit umfangreichen Sonderrechten. Dieser siedelte im Ort hugenottische Strumpfwirker an. Um 1800 lebten bereits über 80 Strumpfwirker im Ort. Der Strumpfwirkerei folgte 1896 das Handwerk der Reißzeugmacherei und Zirkelschmiede. Seit 1992 erinnert das Reißzeug- und Zirkelmuseum in Wilhelmsdorf an dieses traditionsreiche Handwerk. Die Vierung von Silber und Schwarz ist das zollerische Wappen und weist auf die einstige Landesherrschaft der Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth. Das Hugenottenkreuz erinnert an die französischen Flüchtlinge, die den Ort begründeten. Der Herzschild ist das Wappen der Familie Buirette von Oehlefeld. Die Kannen stehen redend für den Familiennamen: Buirette bedeutet auf französisch Krüglein.
Künstler
InfoField
Original:
un
Vektor:
Quejn Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Gnémigung
(Weidernutzung voh derer Daatei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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