Dischkrian:Ein Münchner im Himmel

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Bild gelöscht[Am Gwëntext werkeln]

Hat ein Geschmäckle, wenn jemand auf Commons ein Bild, mit einer fadenscheinigen Begründung, löschen lässt, um dann sein Bild zu platzieren.

Kein Wunder, dass selbst Jimbo Commons misstraut. --Raubaffe (dischkrian) 13:18, 9. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]

Für mich auch nicht nachvollziehbar. Es sei denn das Hofbräuhaus würde von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Aber davon war im Löschantrag keine Rede.
Das Bild hab ich. Wenn wir die Daten dazu hätten, würde ich es hier hochladen. --Bua333 (dischkrian) 04:41, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]
Auf Commons wird das sehr streng gehandhabt mit dem Copyright und bei gemalten Bildern an einer Wand gibt es eben auch ein Copyright. Da in Deutschland de:Panoramafreiheit herrscht, kann man Fotos von Wadnbildern dann hochladen, wenn sie draußen von frei zugänglichen, öffentlichen Plätzen gemacht wurden und Innenräume zählen halt nicht hierzu. Hier müsste sowohl das Hofbräuhaus offiziell zustimmen wie auch der Rechteinhaber an dem gemalten Bild (von wem stammt eigentlich ursprünglich diese Zeichenfigur?). Deswegen kann man dieses Foto juristisch gesehen nicht unter einer freien Lizenz hochladen, auch hier nicht (ob Ihr Euch hier ums Copyright schert, ist noch einmal eine andere Frage). Auf Commons gibt es ja z. B. auch keine Fotos vom Atomium, da in Belgien keine Panaroamfreiheit herrscht.
Das Bild, das jetzt im Artikel ist, stammt übrigens nicht von Sycro, der den Löschantrag gestellt hat, er hat nur nach dem Löschantrag aus diesem Bild von Raupach den Müncher im Himmel herausvergrößert.
--Holder (dischkrian) 06:11, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]
P.S.: Jimbo misstraut Commons, weil er dort gerne mehr Bilder löschen würde ... --Holder (dischkrian) 06:16, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]
Die Löschbegründung war "photo was taken inside a German building". Wo ist das im deutschen Copyright eindeutig geregelt? Eine Quelle wäre sehr hilfreich. M.W. wird das von Juristen sehr differenziert gesehen. Gerade bei einer öffentlichen Gaststätte erscheint mir die Begründung fragwürdig, sofern das nicht der ausdrückliche Wunsch vom Hofbräuhaus wäre. Das dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein (und hätte in der Lösch-Begründung erwähnt werden müssen). --Matthias Klostermayr (dischkrian) 07:16, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]
Syrcro hat sich als Bearbeiter des Bildes verewigt (Ausschnittvergrößerung etc.). --Matthias Klostermayr (dischkrian) 07:16, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]
Die Löschbegründung war COM:DW, no FoP. Photo was taken inside a German buliding.
Zitat aus COM:DW By taking a picture with a copyrighted cartoon character on a t-shirt as its main subject, for example, the photographer creates a new, copyrighted work (the photograph), but the rights of the cartoon character's creator still affect the resulting photograph. Such a photograph could not be published without the consent of both copyright holders: the photographer and the cartoonist.
no FoP heißt "keine Panoramafreiheit" (lies mal den Artikel hierzu), danach können Fotos von geschützten Kunstwerken nur frei sein, wenn si panoramafrei sind.
Es geht nicht nur um die Rechte des Hofbräuhauses sondern auch um die Rechte desjenigen, der die Zeichenfigur erfunden hat, dabei handelt es sich übrigens um Traudl und Walter Reiner, die 1962 den Zeichentrickfilm gedreht haben und offenbar noch leben, deswegen ist jedes Foto dieser Zeichentrickfigur nur frei, wenn sie der Panoramafreiheit unterliegt.
Auf Commons muss man übrigens nicht beweisen, dass ein Recht verletzt wird (z. B. mit einem Einspruch des Hofbräuhauses oder des Ehepaars Reiner) sondern man muss umgekehrt beweisen, dass das Bild freigegeben ist, ansonsten muss das Bild gelöscht werden. Dass die Formalitäten auf Commons schwierig und kaum zu durchschauen sind, ist allgemein bekannt. --Holder (dischkrian) 09:48, 10. Jul. 2013 (CEST)[Antwort]