Datei:DEU Zwiesel COA.svg

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Bschreiwung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Zwiesel
English: of the municipality of Zwiesel
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Rot eine gestürzte, eingeschweifte goldene Spitze; im ganzen überdeckt mit einem stehenden, blau gerüsteten Ritter mit blauem Eisenhut und Dolch an der Seite, in der Rechten ein mit goldenem Wehrgehänge umwundenes blaues Schwert, mit der Linken gestützt auf einen gespaltenen Schild; darin vorne in Gold am Spalt ein halber schwarzer Adler, hinten die bayerischen Rauten.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregulesor
Daatum Seit 11. Septémber 1560
date QS:P571,+1560-09-11T00:00:00Z/7,P580,+1560-09-11T00:00:00Z/11
; SVG 29. August 2017
Provenienz
Deutsch: Zwiesel leitet seinen Namen von der Lage am Zusammenfluss des Großen und des Kleinen Regen ab (mittelhochdeutsch zwisel/Gabel). Dafür ergibt das mit der gestürzten Spitze zweigeteilte Wappen ein passendes Bild. Der Dreiecksschild mit dem halben Reichsadler und den im Wappenbrief auf 21 festgelegten Rauten erinnern an Kaiser Ludwig den Bayern, der 1342 die grundherrschaftlich zum Kloster Niederalteich bzw. dessen Propstei Rinchnach gehörende Gegend von Zwiesel bis zur böhmischen Grenze mit Steuerfreiheit an Hartwig von Degenberg übergab. Der Ritter könnte eine Anspielung auf das politische Ringen um den Ort in der Zeit der Wappenverleihung im 16. Jahrhundert sein, als der bayerische Herzog eine vorübergehende Schwäche der Reichsherrschaft Degenberg zum Ausbau der eigenen Herrschaft nutzen wollte. Dazu würde auch der gespaltene Schild mit Reichsadler (Reichsfreiheit) und Rauten passen. Die Betonung des Geharnischten soll vielleicht auch auf die an der Landesgrenze zu Böhmen und Österreich (Reichsadler) erforderliche Wehrhaftigkeit hindeuten. Das wohl gleichzeitig gewährte Marktsiegel wurde nach Änderung der Verhältnisse schon 1570 wieder aufgegeben. Die dauernde Siegelführung setzte erst nach 1602 erneut ein, als Zwiesel nach dem Aussterben der Degenberger endgültig an Bayern kam. Der Markt Zwiesel, 1312 erstmals als Markt genannt, wurde 1904 zur Stadt erhoben.
Künstler
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Original:
u
Vektor:
Quejn Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Gnémigung
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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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