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Kategorie:Grundlagen des Rechts

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In Abgrenzung zu der Kategorie:Rechtsgebiet, in deren Unterkategorien Artikel Aufnahme finden sollen, die der Darstellung des geltenden Rechts dienen, sind die Unterkategorien dieser Kategorie zur Aufnahme derjenigen Beiträge bestimmt, die sich mit den sogenannten Grundlagenfächern wie Methodenlehre, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie usf. beschäftigen.

Die Kategorie enthält sowohl originäre Grundlagenfächer als auch Hilfswissenschaften; nicht eingestellt sind General Studies (Fachsprache als Fremdsprache, Rhetorik usw.).

Da die wenigen elementaren Artikel zum Thema Recht bereits in der Hauptkategorie Recht gelistet sind, ist kein Raum gegeben, in die Kategorie Grundlagen des Rechts unmittelbar Artikel einzustellen. Diese sollten vielmehr auf die einzelnen Unterkategorien verteilt werden.

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