Kategorie:Rechtsform des öffentlichen Rechts

Aus Wikipedia

Rechtsformen des öffentlichen Rechts, unterteilt nach den klassischen Formen Anstalt, Stiftung und Körperschaft. Diejenigen des Staatskirchenrechts sind extra aufgeführt, weil sie nicht Teil des Staates, sondern der Gesellschaft sind; ebenso die KdöR im nur formellen Sinne.

Unterkategoarien

De Kategorie enthoit nua de foigande Untakategorie: